Ermäßigung Erschließungsbeitrag

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Karres hat beschlossen, Einheimischen eine Ermäßigung von 50 % des Erschließungsbeitrages zur Förderung des heimischen Wohnbaues zu gewähren.

Definition "Einheimische(r)":
Der Gemeinderat beschließt folgende Regelung betreffend der Bestimmung „Einheimische(r)“.
Diese Regelung gilt vor allem bei der Vergabe von Bauplätzen in der Waldsiedlung und bei der Ermäßigung der Erschließungsbeiträge.

"Einheimische" sind:

  • Personen, die seit der Geburt in der Gemeinde Karres mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (mindestens 15 Jahre) und Personen, die nach dieser Zeit ihren Hauptwohnsitz nicht länger als 20 Jahre in einer anderen Gemeinde haben.
  • Personen, die mindestens 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Karres ansässig sind. Bei Ehen oder Lebensgemeinschaften muss einer der Partner seinen Hauptwohnsitz seit mindestens 15 Jahren in der Gemeinde Karres haben.

Weiters wird beschlossen, dass Personen, die sich in der Gemeinde Karres abgemeldet haben und wieder zurückkehren, mindestens 5 Jahre mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen, damit sie in den Genuss von Begünstigungen (zB Ermäßigung Erschließungsbeitrag) kommen.