Bürgerservice
Der Gemeinderat der Gemeinde Karres hat beschlossen, Einheimischen eine Ermäßigung von 50 % des Erschließungsbeitrages zur Förderung des heimischen Wohnbaues zu gewähren.
Definition "Einheimische(r)": Der Gemeinderat beschließt folgende Regelung betreffend der Bestimmung „Einheimische(r)“. Diese Regelung gilt vor allem bei der Vergabe von Bauplätzen in der Waldsiedlung und bei der Ermäßigung der Erschließungsbeiträge.
"Einheimische" sind:
Weiters wird beschlossen, dass Personen, die sich in der Gemeinde Karres abgemeldet haben und wieder zurückkehren, mindestens 5 Jahre mit Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen, damit sie in den Genuss von Begünstigungen (zB Ermäßigung Erschließungsbeitrag) kommen.